§ 1 Geltungsbereich
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Sie Anwendung, sofern Sie von uns, der Insight Agency UG, Wilhelmstr. 107, 75428 Illingen (nachfolgend bezeichnet als "Auftragnehmer"): - Newsletter beziehen- und/oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen- und/oder Beratungsverträge eingehen (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“ oder "Auftraggeber") Ohne die vorherige Anerkennung unserer AGB verweigern wir die Inanspruchnahme unserer Angebote.
(2) Sie bestätigen vor der Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.
(3) Alle zwischen Ihnen und uns getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
(4) Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung unserer AGB.
(5) Auch bei nicht ausdrücklichem Widerspruch, akzeptieren wir keine abweichenden Bedingungen des Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erfüllung der im individuellen Angebot vereinbarten Dienstleistung(en). Es wird kein Erfolg geschuldet. Der Leistungsumfang wird durch das jeweilige Angebot bestimmt.
§ 3 Leistungserbringung des Auftragnehmer
(1) Im Rahmen dieses Vertrages erbringt der Auftragnehmer gemäß den Vorgaben des Auftraggebers, sowie in Abstimmung mit diesem, die Erbringung der im Angebot vereinbarten Dienstleistung. Der Auftragnehmer hat die Dienstleistung im guten Gewissen für den Auftraggeber zu erfüllen. Es wird kein Erfolg geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer schuldet nur Dienstleistungen, er kann also keine Ergebnis o. ä. zusagen.
(3) Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Daten und Materialien zeitnah und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anfragen des Auftragnehmers innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu reagieren, um eine fristgerechte Leistungserbringung zu gewährleisten.
(2) Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und dadurch Verzögerungen oder Hindernisse im Projektablauf verursachen, ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung für daraus resultierende Verzögerungen oder Leistungsmängel befreit. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, entstandene Verzögerungen durch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Leistungen auszugleichen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, falls der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung weiterhin seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, entfallen jegliche Ansprüche auf Verlängerung der Vertragslaufzeit oder Schadensersatz wegen etwaiger Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf die unterlassene Mitwirkung zurückzuführen sind. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle zusätzlichen Kosten, die durch die Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.
(4) Der Auftraggeber erlaubt es bei Unterzeichnung des Vertrags, sein Firmenlogo als Testimonial und zu weiteren Eigenwerbezwecken des Auftragnehmers bereitzustellen. Zusätzlich gewährt der Auftraggeber das Recht, jegliche von dem Auftraggeber bereitgestellten oder für den Auftraggeber erstellten Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Texte, Bilder, Videos, Logos und andere visuelle Darstellungen, in Werbeanzeigen, auf Websites, in sozialen Medien oder in anderen Marketing- und Werbematerialien, des Auftragnehmers erstellt und verbreitet werden, zu verwenden. Dies umfasst das Recht, den Namen, die Marke und das Bild des Kunden zu Werbezwecken und zur Darstellung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Auftraggeber zu nutzen. Der Auftraggeber versichert hierbei, auch die Nutzung kann in jedem Format und auf jedem Kanal erfolgen, der für Marketing- und Werbezwecke geeignet ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Druckmaterialien, Online-Medien, soziale Netzwerke und digitale Kampagnen. Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass er dem Auftragnehmer eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Verwendung dieser Materialien in Übereinstimmung mit den in dieser Klausel beschriebenen Zwecken erteilt.Der Auftraggeber versichert, dass er über alle notwendigen Rechte an den Materialien verfügt, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, und dass die Verwendung dieser Materialien durch den Auftragnehmer keine Rechte Dritter, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere Eigentumsrechte, verletzt.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verwendung der Materialien die Integrität und den guten Ruf des Auftraggebers zu wahren. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die Verwendung spezifischer Materialien einstellen oder anpassen, um Bedenken hinsichtlich der Darstellung oder der mit den Materialien verbundenen Botschaften zu berücksichtigen.Diese Zustimmung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und darüber hinaus, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
(5) Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Darstellungen, Fotos, Angaben und sonstige Informationen frei von Rechten Dritten sind und keine Ansprüche Dritter gegen den Verwender begründen können. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur laufenden Überprüfung und Qualitätssicherung der durch den Auftragnehmer produzierten Inhalte. Vor Veröffentlichung durch den Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftraggeber die Inhalte auf mögliche Haftungsrisiken zu überprüfen.
(7) Insofern Foto- und Videoaufnahmen durch den Auftragnehmer produziert werden, garantiert der Auftraggeber dem Auftragnehmern, dass die Materialien in Absprache mit den dort gezeigten Personen und Gegenständen frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere Rechte am eigenen Bild, sowie weiterführende Reglungen der DSGVO sind durch den Auftraggeber zu überprüfen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
(8) Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden zwischen Insight Agency UG und dem suchenden Unternehmen abgestimmt und sollten vom Auftraggeber in Form einer Positionsbeschreibung Insight Agency UG zur Verfügung gestellt werden.
§ 5 Vergütung, Aufwendungsersatz
(1) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung bestimmt sich nach den individuellen Angeboten.
(2) Mit der Vergütung ist auch die Einräumung von Rechten an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers abgegolten.
(3) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz seiner sonstigen erforderlichen Aufwendungen, die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Darunter fallen der Fahrtkostenersatz bei verpflichtenden Terminen beim Auftraggeber oder anderen Orten, welche der Auftragnehmer auf Anweisung des Auftraggebers zur Leistungserbringung aufsuchen muss. Fahrtkosten werden ab dem siebzigsten (70km) Kilometer (Basierend auf dem Hin- und Rückweg ausgehend vom Firmenstandort der Insight Agency UG) mit 50 Cent pro Kilometer für die Hin- und Rückwege kalkuliert und gesondert abgerechnet.
(4) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarungen mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsabschluss bzw. Angebotsannahme fällig.
(5) Wenn ein vom AN initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche der AN keinen Auftrag hatte, eingestellt wird, ist der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zur Zahlung eines einmaligen Pauschalhonorars in Höhe von 35 % des Jahresbruttoeinkommens inkl. der variablen Bestandteile verpflichtet.
§ 6 Erfüllung
(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
(3) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht Revisionen bei grafischen und textbasierten Inhalten anzufordern. Beide Parteien einigen sich auf maximal zwei Revisionen der einzelnen Inhalte. Jede weitere Revision wird zusätzlich von dem Auftragnehmer abgerechnet. Als Basis dieser Abrechnung bezieht sich der Auftragnehmer auf die Grundlagen des bestehenden Angebots. Ist dies nicht möglich entsteht dem Auftraggeber für die Abwicklung weiterer Revisionen ein Stundensatz von 180,00 Euro. Bei Videoinhalten sind Revisionen grundsätzlich ausgeschlossen. Anderslautende Reglungen in den Angeboten sind vorrangig zu berücksichtigen.
(5) Insbesondere bei Leistungen die vorab abgerechnet werden, behalten wir es uns vor mit der Erfüllung erst nach vollständiger begleichung der Rechnung zu beginnen.
(6) Stellt der Auftraggeber Werbebudget bereit, beginnt die Laufzeit sowie die Erfüllung mit Angebotsannahme bzw. Unterzeichnung, die Veröffentlichung von Kampagnen bedarf jedoch der vollständigen Begleichung des in Rechnung gestellten Werbebudgets. Es werden keine Werbebudgets vom Auftragnehmer vorgestreckt.
§ 7 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
(5) Im Falle, dass keine individuelle Kündigungsfrist vereinbart wurde gilt die standartmäßige Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Laufzeitende.
(6) Beide Parteien einigen sich auf die die Kündigungsmöglichkeit in schriftlich oder elektronischer Form per E-Mail an die E-Mail: kündigung@deutsche-media.com
(7) Soweit in den jeweiligen Angeboten oder Verträgen nicht anders vereinbart, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer, jedoch höchstens um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich per Brief erfolgen und rechtzeitig bei uns eingehen.
(8) Die Laufzeit beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit Annahme des Angebots bzw. der Unterzeichnung.
(9) Insight Agency UG behält sich zudem das Recht vor, die Bearbeitung des Auftrags jederzeit fristlos zu kündigen. Im Falle der Beendigung des Projekts ist das Honorar entsprechend dem Projektfortschritt zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Bereits vom AG geleistete Zahlungen sind nicht rückerstattungspflichtig.
§ 8 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Des Weiteren behalten wir uns vor Mahngebühren, sowie Verzugszinsen abzurechnen. Als Verzugszinsen werden 10% über dem Basiszinssatz der Europäischen Landeszentralbank pro Monat vereinbart.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Auftraggeber die Ihm vorliegende Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist begleicht. Wenn nicht abweichend im Angebot geregelt beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage.
§ 9 Rechteeinräumung
(1) „Arbeitsergebnisse“ werden definitert als folgende im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke:
- Grafische Darstellungen
- Fotomaterial
- Videomaterial
- Marketingtexte
- Kampagnenstrukturen
- Marketing-Konzeptionen (Geistigeseigentum)
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber im Zeitpunkt von deren Entstehung das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung ein für folgende Arbeitsergebnisse:
- Fotomaterial
- Videomaterial
Für folgende Arbeitsergebnisse wird die weitere Verwendung durch den Auftraggeber untersagt. Es werden keine Rechte übertragen:
- Grafische Darstellungen
- Marketintexte
- Kampagnenstrukturen
- Marketing-Konzeptionen (Geistigeseigentum)
Insbesondere das Recht auf Bearbeitung der grafischen Darstellungen und der Marketingtexte wird untersagt.
(3) Es wird dem Auftraggeber untersagt, die Arbeitsergebnisse welche Ihm nicht als Recht eingeräumt wurden (insbesondere der technischer Aufbau der Kampagne im Meta-Anzeigenmanager, Anzeigendesigns und Anzeigentexte), auch in abgewandelter Art und Weise auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit für den selbigen Zweck der Ansprache von potenziellen Kandidaten weiterhin zu verwenden. Das eigenhändige Übertragen, Bearbeiten und Duplizieren der Kampagnen durch den Auftraggeber wird hiermit untersagt. Bei Zuwiderhandlung vereinbaren beide Parteien eine Vertragsstrafe von 25.000 Euro.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie - im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
(2) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
(4) Eine Haftung für Schädigung der Außenwirkung wird durch die in § 4 vereinbarten Mitwirkungspflichten für den Auftragnehmer ausgeschlossen.
(5) Der Auftraggeber haftet für jegliche Schäden, welche durch Missachtung seiner in § 4 vereinbarten Mitwirkungspflichten verhindert hätten werden können.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtige Angaben innerhalb der für den Auftraggeber erhaltenen Bewerbungen. Werden per Garantie eine bestimmte Menge an geeignete Bewerbungen zugesagt sind die vom Auftragnehmer erhobenen Informationen als Maßstab zu setzten. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Echtheit und Korrektheit der erhobenen Bewerbungsinformationen. Er ist nicht verpflichtet die Authentizät der Bewerungsinformationen zu verifizieren.
(7) Eine Bewerbung gilt im Rahmen einer Bewerbergarantie als geeignet, wenn sie den in der Stellenbeschreibung des Auftraggebers definierten Parametern zur akademischen Qualifikation und Berufserfahrung entspricht oder im Falle von Quereinsteigern über einschlägige, vergleichbare Erfahrungen in einem verwandten Bereich verfügt. Bewerbungen, die diesen Parametern entsprechen, gelten als geeignet, unabhängig von weiteren Faktoren wie Gehaltsvorstellungen, persönlichen Eigenschaften oder dem aktuellen Wohn- und Arbeitsort des Bewerbers.
(8) Die Garantieansprüche des Auftraggebers beschränken sich ausschließlich auf die Anzahl der zugesagten geeigneten Bewerbungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche, die auf einer Eignung der Bewerber für die tatsächliche Besetzung der ausgeschriebenen Stelle beruhen, sind ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die erfolgreiche Anstellung eines Bewerbers oder auf die Erfüllung weiterer, nicht schriftlich vereinbarter Anforderungen.
(9) Sofern die Garantie eine Fortsetzung der Suche beinhaltet, ist diese auf maximal drei weitere Monate nach dem ursprünglichen Vertragszeitraum beschränkt. Nach Ablauf dieses Zeitraums erlöschen alle weiteren Garantieansprüche des Auftraggebers, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(10) Sollte die im Vertrag definierte Bewerbergarantie nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber (AG), den Auftragnehmer (AN) innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung der Nichterfüllung schriftlich zur Fortführung der Suche aufzufordern. Der AN wird diese Fortführung innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Aufforderung aufnehmen. Eine spätere Aufforderung zur Fortführung gilt als neuer Auftrag und wird entsprechend vergütet. Der AN ist nicht zur Fortführung verpflichtet, wenn sich die Aufgabeninhalte der Position wesentlich verändern oder ein abweichendes Kandidatenprofil gefordert wird. Die Fortführung der Suche gilt als erfüllt, wenn der AN die zugesagte Kandidatenanzahl erreicht. Eine wiederholte Fortführung für dieselbe Position ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit ausstehenden Honoraren ist nicht zulässig.
§ 11 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Kundendaten, Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Auftragnehmer - sämtliche Arbeitsergebnisse.
(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten iSd § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
(2) Erhebung von Daten: Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten, die im Rahmen der Bewerbungsprozesse über Plattformen wie Meta oder direkt über die Website des Auftragnehmers eingereicht werden, erhebt. Zu diesen Daten gehören unter anderem Name, Kontaktdaten, Lebenslauf, berufliche Qualifikationen und andere für die Bewerbung relevante Informationen.
(3) Zweck der Datenerhebung: Die erhobenen Daten werden zum Zweck der Vermittlung von Arbeitsstellen und zur Durchführung der Dienstleistungen verwendet, die Gegenstand der Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dessen Auftraggebern sind. Dies schließt die Weiterleitung der Daten an potenzielle Arbeitgeber, die Auftraggeber des Auftragnehmers sind, mit ein.
(4) Weiterverwendung der Daten für Direktvermittlungen: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Bewerberdaten zu speichern und zu nutzen, um die Nutzer direkt für andere passende Stellenangebote zu kontaktieren, die nicht unmittelbar im Rahmen der aktuellen Vermittlungsverträge mit den Auftraggebern stehen. Diese Nutzung erfolgt nur, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Weitergabe und Offenlegung: Die Nutzerdaten können im Einklang mit den bestehenden Verträgen an Auftraggeber weitergegeben werden, soweit dies für die Erfüllung des Vermittlungsauftrags notwendig ist. Alle Empfänger der Daten sind ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Nutzer hat hierzu seine ausdrückliche Einwilligung gegeben.
(6) Speicherung und Schutz der Daten: Die Daten werden solange gespeichert, wie es für die Zwecke ihrer Verarbeitung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies vorschreiben. Der Auftragnehmer ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten der Nutzer sicher und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt werden.
(7) Widerrufsrecht: Nutzer können ihre Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat jedoch keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine schriftliche Mitteilung an die in den Kontaktinformationen angegebenen Adressen des Auftragnehmers.
§13 Anspruchsverfall
(1) Die im Rahmen dieses Vertrages erworbenen Dienstleistungen müssen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab Vertragsschluss in Anspruch genommen werden.
(2) Sollte der Kunde die Dienstleistung nicht innerhalb des genannten Zeitraums in Anspruch nehmen, verfällt der Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung. Der Kunde verliert in diesem Fall das Recht, die Dienstleistung zu beanspruchen.
(3) Ungeachtet des Verfalls der Dienstleistungspflicht verbleibt der gezahlte Kaufpreis bei der Insight Agency UG. Eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises ist möglich, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er trotz zumutbarer Bemühungen die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen konnte und der Verfall der Dienstleistungspflicht nicht auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist. Ein Verschulden ist insbesondere nicht ausgeschlossen wenn die betriebliche Auslastung ein in Anspruch nehmen nicht ermöglicht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig Termine zu vereinbaren und die Dienstleistungen innerhalb des genannten Zeitraums in Anspruch zu nehmen. Er verpflichtet sich Proaktiv die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
(5) In besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. nachweislich länger andauernder Krankheit des Kunden oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, kann die Insight Agency UG nach eigenem Ermessen eine Verlängerung der Frist gewähren. Solche Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Insight Agency UG.
§ 14 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.
(2) Sie können den geschuldeten Betrag nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegeben Konten überweisen oder uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen.
(3) Bei Anwendung des SEPA Lastschriftverfahrens sind Sie verpflichtet und umgehend im Nachgang des Vertragsschlusses unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen signiertes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln. Vorab an: kontakt@deutsche-media.com Postalisch im Nachgang: Insight Agency UG, Michaelsbergstr. 27, 74357 Bönnigheim Ich ermächtige die Insight Agency UG, Michaelsbergstr. 27, 74357 Bönnigheim vertreten durch die Geschäftsführer Erik Nitsche, Marco Kaiser und Erik Schmezer, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto IBAN: mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Insight Agency UG, Michaelsbergstr. 27, 74357 Bönnigheim auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer des KontoinhabersPostleitzahl und OrtKreditinstitut (Name und BIC)IBAN:Ort, DatumUnterschrift des Kontoinhabers
§ 15 Widerrufsrecht
(1) Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht ist daher bei fernmündlich eingegangenen Verträgen ausgeschlossen.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 17 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
Stand 18.03.2023 – Vervielfältigung verboten - Insight Agency UG Die Deutsche Media ist ein Markenname der Insight Agency UG, und agiert auch unter dessen AGB. Verträge werden grds. mit der Insight Agency UG geschlossen.